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Frente Polisario

Waffen ruhen nicht mehr

Javier Martín Rodriguez / / imago / Agencia EFE

Frente Polisario veröffentlichte am 8. November 2020, kurz bevor sie die Waffenruhe durch marokkanische Provokationen für beendet erklärte, folgende Informationen über die Lage in Guerguerat in südwestliche Westsahara

- Der bestehende und von der UN überwachte Waffenstillstand  in Westsahara bleibt ein integraler Teil des Konfliktbeilegungsplanes der UN-OAU, der am 30. August 1980 von beiden Parteien, von der Frente POLISARIO und Marokko, akzeptiert wurde und dafür vorgesehen war, „ein Waffenstillstand und das Abhalten eines Referendums ohne militärische oder administrative Zwänge zu organisieren, um dem Volk der Westsahara die Möglichkeit zu geben, das Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen und zwischen Unabhängigkeit oder Integration in Marokko zu entscheiden. (S/21360; Par. 1)

- Mit ihrer Resolution 690 (1991) gründete der Sicherheitsrat der UN am 29. April 1991 zu diesem Zweck die Mission (MINURSO) unter Leitung der Vereinten Nationen für das Referendum in der Westsahara, um den Waffenstillstand zu überwachen und das Referendum über Selbstbestimmung abzuhalten.

- Ergänzend zum Abkommen über den Waffenstillstand wurde zwischen MINURSO und Frente POLISARIO im Dezember 1997 und zwischen MINURSO und Marokko im Januar 1998  das militärische Abkommen Nr. 1 unterzeichnet. Das Abkommen richtet zweiSperrgebiete (RA) ein, die eine im Süden und Osten der 2700 km langen marokkanischen militärischen Mauer mit 25 km Breite und die andere im Norden und Westen der Mauer mit 30 km Breite. In den Sperrgebieten ist es nicht erlaubt zu schießen, Truppen zu stationieren oder zu bewegen, Waffen und Munition zu lagern und die Verteidigungsanlagen zu verbessern.

- Das militärische Abkommen bezieht sich auch auf die  südlich und östlich der marokkanischen militärischen Mauer 5 km breite Pufferzone (BS), in die das Einbringen von Truppen oder Ausrüstung am Boden oder aus der Luft und das Schießen in oder über diesem Gebiet beiden Seiten jederzeit verboten ist und Zuwiderhandlungen als eine Verletzung des Abkommens gelten. Das Abkommen definiert weiterhin alle Verletzungen, nicht nur als Verletzungen gegen das Abkommen selbst, sondern auch als Widerspruch gegen den  Geist des Friedensplanes.

- Die heute existierende illegale Öffnung in Guerguerat in der südwestlichen Westsahara an der militärischen Mauer durch die Pufferzone, welche die marokkanische Armee einrichtete, existierte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Waffenstillstandes am 6. September 1991 nicht. Sie existierte nicht, als das militärische Abkommen Nr. 1 zwischen MINURSO und Frente POLISARIO 1997 und zwischen MINURSO und Marokko 1998 unterzeichnet wurde. Keines der beiden Abkommen sieht das Einrichten von Öffnungen für „zivile“, „geschäftliche“ oder andere Aktivitäten entlang der marokkanischen militärischen Mauer vor.

- Das ist der Grund dafür, warum die Vereinten Nationen strengstens dagegen waren als die marokkanischen Militärbehörden ersuchten, eine asphaltierte Straße durch die Pufferzone in Guerguerat, in Richtung der Grenze zwischen Westsahara und Mauretanien zu bauen. Sie warnten  Marokko, dass die vorgeschlagene Straße „Aktivitäten beinhaltete, die eine Verletzung des Abkommens darstellen können.“ (S/2001/398; Par. 5) Zu jener Zeit erwähnten  die Vereinten Nationen keine Probleme im Zusammenhang mit jedweden  „geschäftlichen und zivilen Verkehr“ in der Region, Hinweise dazu tauchten erst seit April 2017  in den Berichten des Generalsekretärs auf.

- Die Wurzeln der wachsenden Spannungen in Guerguerat liegen daher in der illegalen Öffnung, dem Resultateiner andauernden, einseitigen Veränderung des Status quo durch die marokkanischen Behörden in diesem Gebiet, der der Sicherheitsrat und das UN-Sekretariat mit Härte und Entschiedenheit hätten begegnen müssen. Die Spannung in dem Gebiet wird anhalten, solange das Problem nicht an den Wurzeln angepackt wird.

- Nach fast drei Jahrzehnten des Einsatzes in der Westsahara, hat MINURSO nicht nur das übertragende Mandat nicht erfüllt, für welches  sie 1991 eingesetzt wurde, nämlich das Abhalten eines Referendums für die Selbstbestimmung des Volkes der Westsahara. Die Mission ist auch zu einem passiven Beobachter, der auf die Annexion ausgerichteten Aktionen Marokkos geworden, die darauf abzielen, die gewaltsam verschaffte und  illegale Besetzung von Teilen der Westsahara zu „normalisieren“, einschließlich die Einrichtung der Öffnung in Guerguerat und deren Nutzung für illegale Operationen in der Region.

- Als Antwort auf diese unakzeptable Situation starteten am 20. Oktober 2020 dutzende von Sahrauis einen friedlichen, gewaltfreien Protest gegen die andauernde Existenz der illegalen Öffnung, die von Marokko in Guerguerat im Südwesten der Westsahara gebaut wurde. Die sahrauischen Zivilisten demonstrierten auch gegen die systematischen Menschenrechtsverletzungen, die die marokkanischen Behörden ungestraft begingen und die massiven Ausplünderungen ihrer natürlichen Ressourcen vor den Augen der Mission der Vereinten Nationen in der Region.

- Der friedliche Protest der sahrauischen Zivilisten ist eine zivile, gewaltfreie Aktion im Einklang mit internationalen Normen. Hinzu kommt, dass der Präsenz von sahrauischen Zivilisten in der Pufferzone in Guerguerat keine Verletzung des militärischen Abkommens darstellt, denn das militärische Abkommen gilt nur für militärisches Personal. Auch die Vereinten Nationen haben es deutlich gemacht, dass sie kein Problem darin sieht, mit friedlich demonstrierenden Menschen in diesem Gebiet oder anderswo.

- Wie es auch von MINURSO bestätigt wurde, drangen in den letzten zwei Tagen marokkanische Truppen, das militärische Abkommen Nr. 1 klar verletzend, entlang der militärischen Mauer in die Sperrzone ein. Marokkanische Behörden haben in das Gebiet Schwerlastfahrzeuge gebracht, einschließlich 16 Planierraupen. Alles deutet darauf hin, dass marokkanische Truppen bereit sind mit Gewalt in die Pufferzone einzudringen, um die sahrauischen Protestierende mit Gewalt zu vertreiben.

- Frente POLISARIO ist weiterhin bereit ihren Verpflichtungen nachzukommen, die aus dem Waffenstillstandsabkommen und den dazugehörigen militärischen Abmachungen herrühren undeine integraler Teil der Konfliktbeilegungsplan von UN-OAU sind. Die Frente POLISARIO warnt jedoch davor, dass falls die Sicherheit, der in Guerguerat friedfertig protestierenden sahrauischen Zivilisten in Gefahr gerät, sie keine andere Option haben wird, als alles Notwendige zu unternehmen, um sie zu schützen.

- Aus diesem Grund warnte die Frente POLISARIO die Vereinten Nationen, insbesondere den Sicherheitsrat und die Internationale Gemeinschaft vor einer eventuellen militärischen oder anderweitigen Aktion der marokkanischen Truppen in der Pufferzone, die nicht nur für dasbestehende Waffenstillstandsabkommen und den dazugehörigen militärischen Abmachungen, sondern auch für den Frieden und Stabilität in der gesamten Region ernsthafte Konsequenzen haben werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um einen weiteren Krieg in der Westsahara zu verhindern.


Das Original des Briefings können Sie hier lesen.

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