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Michel Brandt

Nichts als ein Feigenblatt

Um Konzerne vor einem Lieferkettengesetz zu schützen, erfindet die Bundesregierung die Regeln der Statistik neu. Den Eindruck bekommt man, wenn man sich den viel diskutierten Fragebogen genauer ansieht, den die Bundesregierung am 29. Juli an 1.800 deutsche Konzerne geschickt hat. Dieser soll herausfinden, ob in Deutschland ansässige Unternehmen die freiwilligen Vorgaben des sogenannten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) in ihren Lieferketten umgesetzt haben.

Um Konzerne vor einem Lieferkettengesetz zu schützen, erfindet die Bundesregierung die Regeln der Statistik neu. Den Eindruck bekommt man, wenn man sich den viel diskutierten Fragebogen genauer ansieht, den die Bundesregierung am 29. Juli an 1.800 deutsche Konzerne geschickt hat. Dieser soll herausfinden, ob in Deutschland ansässige Unternehmen die freiwilligen Vorgaben des sogenannten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) in ihren Lieferketten umgesetzt haben.

Die 2016 von zehn Ministerien im beschlossene Zielvorgabe für den NAP lautet: Bis 2020 sollen mehr als 50 Prozent der befragten Unternehmen beim Thema Menschenrechte etwas vorzuweisen haben. Solange sich also nur 49 Prozent der deutschen Konzerne an Kinderarbeit, sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen oder der Vertreibung von Indigenen bereichern, sieht die Bundesregierung keinen Handelsbedarf. Für den Fall, dass dieses ohnehin bescheidene Ziel nicht erfüllt wird, verspricht der Koalitionsvertrag, die Bundesregierung werde national gesetzlich tätig werden und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen.

Deutsche Unternehmen sind an Menschenrechtsstandarts nich interessiert

Es braucht keine Unternehmensbefragung, um deutlich zu sehen: Deutsche Unternehmen hinken bei der Umsetzung von Menschenrechtsstandards hinterher. Studien wie der Oxfam-Supermarkt-Check, die Befragung zu Lieferketten von Automobilkonzernen durch das INKOTA-Netzwerk oder die Misereor-Studie zu Menschenrechtsverletzungen in der Rohstoffgewinnung zeigen deutlich: Deutsche Unternehmen vom Supermarkt bis zum Hightech-Konzern kümmern Arbeits- und Menschenrechtsstandards so gut wie nicht.

Das scheint auch das Wirtschaftsministerium unter Bundesminister Peter Altmaier begriffen zu haben, denn sein Ministerium versuchte mit eifriger Unterstützung des Kanzleramtes, die Befragung der Unternehmen im letzten Moment aufzuhalten. Durch sein Eingreifen in den Ausschuss der zehn Ministerien legte er den gesamten Prozess auf Eis, bis er sich mit der Verwässerung der ohnehin fragwürdigen Unternehmensumfrage durchsetzen konnte. Das Ergebnis ist eine mitnichten repräsentative oder wissenschaftlich fundierte Befragung. Hier die Highlights:

  • Der Entwurf und die Durchführung der Umfrage wurde in einer öffentlichen Ausschreibung an einen externen Dienstleister vergeben: ein Konsortium unter der Führung von Ernst & Young (E&Y), sowie mit Systain Consulting, Adelphi consult und Focusright. Ernst & Young ist ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, welches für seine Nähe zu seinen Kunden aus der Wirtschaft bekannt ist. Immer wieder machte der Prüfungskonzern Schlagzeilen mit Korruptionsvorwürfen: Vertuschung und Verschleierung, Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften, Verfälschung von Gutachten etc.
  • Die Umfrage richtet sich an alle deutschen Unternehmen über 500 Mitarbeitenden. Aus diesen 7.100 Unternehmen wird der Fragebogen aber nur an eine Stichprobe von 1.800 Konzernen geschickt. Die Umfrage ist laut Zwischenbericht bereits repräsentativ, wenn wiederum nur 400 Unternehmen an der Befragung teilnehmen. Wenn 50 Prozent dieser Unternehmen, also 200 Konzerne, die richtigen Antworten anklicken, wird damit das Monitoring positiv abgeschlossen und es folgt keine weitere Regulierung.
  • Eine Teilnahme an der Befragung ist für Unternehmen freiwillig. Damit besteht die Gefahr, dass nur diejenigen Unternehmen an der Befragung teilnehmen, die bereits etwas im Bereich Menschenrechte vorzuweisen haben. Konzerne, die den Fragebogen nicht ausfüllen, sollen nicht negativ in der Statistik erfasst werden.
  • Unternehmen müssen gewisse Vorgaben aus dem Nationalen Aktionsplan nicht erfüllen, solange sie dafür eine Erklärung abliefern. Und es kommt noch besser: Diese Kategorie von „Grenzfällen“ wurde dank Wirtschaftsminister Peter Altmaier nachträglich ausgeweitet. Zu den Erfüllern der Menschenrechte sollen nun auch „Fast-Erfüller“ zählen.
  • Unternehmen können aus vorformulierten Antworten auswählen und können so die vorteilhafteste Antwort auswählen.
  • Die Befragung beruht ausschließlich auf einer Selbsteinschätzung der Unternehmen und es wird keine unabhängige Prüfung der Glaubwürdigkeit der gegebenen Antworten geben. Die Zivilgesellschaft und die Bundesregierung sind von der Plausibilitätsprüfung ausgeschlossen, denn
  • Um eine größtmögliche freiwillige Teilnahme von Unternehmen zu erreichen, wurde entschieden, dass die Antworten vor der Veröffentlichung anonymisiert werden. Das bedeutet, dass das Konsortium unter E&Y die Antworten der Unternehmen auswertet und zusammenfasst, bevor die Bundesregierung und die Zivilgesellschaft die Ergebnisse zu Gesicht bekommen. Demnach können NGOs nicht einmal ihr Wissen über verschiedene Unternehmen nutzen, um Falschaussagen aufzudecken.

Bundesregierung deckt die Unternehmen

Diese Unternehmensbefragung ist nichts als ein Feigenblatt. Vielmehr deckt die Bundesregierung mit dem NAP Arbeits- und Menschenrechtsverstöße deutscher Unternehmen in anderen Ländern. Die Folgen von unkontrollierter Konzernmacht in der globalen Wirtschaft sind offenkundig. Gerade diese Woche hat eine Studie von Global Witness gezeigt, dass 2018 mindestens 164 Menschen ermordet wurden, weil sie sich Konzernen zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten in den Weg gestellt haben.

Die Bundesregierung muss sich ihrer völkerrechtlichen Pflicht stellen und gesetzliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Konzerne auf den Weg bringen. Darum fordert DIE LINKE ein Lieferkettengesetz, in dem die Rechte von Opfern von Menschenrechtsverletzungen entschieden in den Vordergrund gestellt werden. Sie müssen Klagemöglichkeiten an deutschen Gerichten erhalten und ihnen muss eine angemessene Prozesskostenerstattung gewährt werden. Darüber hinaus fordert DIE LINKE eine EU-Richtlinie zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten und ein starkes UN-Abkommen für Menschenrechte und Transnationale Konzerne („Binding Treaty“).


Michel Brandt ist Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE. Er ist außerparlamentarisch aktiv in sozialen, ökologischen und antirassistischen Bewegungen.

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Wichtiger Hinweis: Namentlich gezeichnete Beiträge geben die persönliche Meinung der Autorin bzw. des Autoren wieder.