Afrika macht's vor
Afrika ist der Kontinent, auf dem Frauenrechte am wenigsten gelten. Auf der Weltkarte mit dem Index für geschlechtsspezifische Ungleichheit der UN ist Afrika der Kontinent mit den meisten tiefroten Flächen — die einen hohen Grad an fehlender Gleichberechtigung signalisieren. Aber Afrika hat auch eine andere Seite. In vielen Ländern gelingt es Frauen, sich politisch einzubringen und patriarchale Strukturen zu durchbrechen — mit Hilfe der Quote.
Eine der Errungenschaften der Unabhängigkeitsbewegungen afrikanischer Länder ist das Recht auf freie Wahlen. Mit der Abschaffung der kolonialen Strukturen wurde in allen Ländern Subsahara-Afrikas ein Wahlsystem geschaffen, das es Frauen und Männern gleichermaßen ermöglicht, an Wahlen teilzunehmen und für parlamentarische Ämter zu kandidieren. Die Rechtsgrundlage macht keine Einschränkungen in Bezug auf die Geschlechter. Doch in der Realität sind Frauen in fast allen Ländern wenig politisch vertreten.
Verfassung geändert
Die weltweite Statistik zeigt einen Gesamtfrauenanteil in nationalen Parlamenten von 23,5 Prozent. Der Anteil von Frauen in den Parlamenten in Subsahara-Afrika liegt bei 23,7 Prozent. Zum Vergleich: In Europa liegt er bei 35,2 Prozent. Die Spitze des weltweiten Vergleichs der Frauenstärke in Parlamenten führt ein afrikanisches Land an: Ruanda belegt mit einem Frauenanteil von 61,3 Prozent Platz eins, Deutschland Platz 45.
Die Gründe für den hohen Frauenanteil in Ruandas Parlament sind vielschichtig. Eine wichtige Rolle spielen die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Hutu und Tutsi, bei der mindestens 800.000 Menschen getötet wurden. Als Folge dieses Völkermordes 1994 waren die Mehrheit der erwachsenen Bevölkerung Frauen. Sie machten etwa siebzig Prozent der Bevölkerung aus und spielten auch in der Vermittlung des Konflikts eine wesentliche Rolle.
Trotzdem bekamen 2002 Frauen nur 26 Prozent der Sitze im Parlament. Danach wurde die Verfassung geändert: Nun muss es einen Mindestfrauenanteil von dreißig Prozent bei allen Regierungspositionen mit Entscheidungsgewalt geben, inklusive der obersten Gerichtskammer. Diese Änderung trug dazu bei, dass sich bereits etablierte Frauen vernetzen konnten und Geschlechtsgenossinnen in die Politik nachziehen konnten. Aber: Es ist Ruandas Präsident Kagame, der das durchgesetzt hat und mit der jüngsten Verfassungsänderung versucht, sich eine »Präsidentschaft auf Lebenszeit« zu sichern. Kagame engt mit starker Hand den demokratischen Spielraum immer weiter ein und beschränkt die Meinungs- und Pressefreiheit massiv — trotz der vergleichsweisen vielen Frauen in verantwortlichen Positionen. So liegt die Annahme nahe, dass Kagame mit einer progressiven Frauenpolitik eigene diktatorische Züge zu verschleiern versucht, um westliche Investoren nicht zu verprellen.
Einmal gewonnene Macht können Frauen auch wieder verlieren. Die Frauen aus der Demokratischen Arabischen Republik Sahara (Westsahara) und deren politischer Vertretung, der Frente Polisario, waren einst Teil der politischen Führung des Landes. 1976 zogen die Männer in den bewaffneten Kampf, um die von Marokko besetzten Gebiete zurück zu erobern. Mit dem Waffenstillstandsabkommen von 1991 kehrten die Männer zurück, verdrängten die Frauen und übernahmen überwiegend wieder die politischen Geschäfte.
Die feministischen Frauen der Frente Polisiario werben seitdem für die Einführung einer Frauenquote innerhalb der Strukturen der Polisario. Eine Quote von mindestens 33 Prozent Frauenanteil erscheint dabei als ein fernes Ziel. Nicht selten sind es gerade Frauen, die sich gegen eine solche Quote aussprechen. Es müssen nicht nur patriarchale Machtstrukturen verändert, sondern Denkstrukturen durchbrochen werden. Die vereinbarte Frauenquote in der Frente Polisiario liegt gegenwärtig bei 12,5 Prozent.
Vorbild Senegal
In Kenia gibt es zwar eine gesetzliche Quote, nach der mindestens ein Drittel der Parlamentsmandate auf Frauen entfallen muss. Aber sie wird nicht eingehalten. Zunächst waren dort Frauen überhaupt nicht in parlamentarischen Strukturen vertreten. Mit der Unabhängigkeit 1963 und den damit verbundenen ersten freien Wahlen schaffte es nicht eine Frau ins Parlament. Es gab danach zwar immer wieder politisch sichtbare Frauen, die auch als Präsidentschaftskandidatinnen antraten. Aber sie blieben Ausnahmen. Mit der Wahl 2002 gelang es insgesamt nur vier Frauen der Sprung ins Parlament.
Die Verfassungsreform 2010 sollte Abhilfe schaffen. Damit wurde festgeschrieben, dass nicht mehr als zwei Drittel eines Geschlechts im Parlament vertreten sein dürfen. Bereits im Vorfeld der Wahlen 2013 zeichnete sich ab, dass keine der antretenden Parteien diese Quotierung erreichen wird. Das Problem: Mit der Verfassungsänderung wurde keinerlei Handhabe zur Durchsetzung der Quotierung vorgesehen, so dass sie wirkungslos bleibt. Aktuell liegt der Frauenanteil im kenianischen Parlament bei 21,8 Prozent.
Senegal hingegen schien es mit der Einführung eines Paritätsgesetzes 2010 ernst gemeint zu haben. Geschlechtergleichbehandlung wurde nicht nur gesetzlich unverbindlich festgelegt, sondern die Umsetzung des Gesetzes wurde gleichzeitig beschlossen. Wahllisten dürfen seitdem nur geschlechtsalternierend aufgestellt werden. Die Folge: Derzeit sind von insgesamt 165 Parlamentariern 69 Frauen, was einem Anteil von 41,8 Prozent entspricht. Damit liegt Senegal, gemeinsam mit der Republik Südafrika auf Platz acht im weltweiten Vergleich des Frauenanteils.
Ungewiss ist, ob ein erhöhter Anteil von Frauen in Parlamenten zu tatsächlich größerem Einfluss in politische Entscheidungsprozesse und einer Veränderung der gesellschaftlichen Machtverhältnisse führt. Ein deutlicher Anstieg an Frauen in politischen Führungspositionen ist nicht nur in afrikanischen Ländern, sondern weltweit zu beobachten. Das muss nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung der Lage von Frauen führen. Die alleinige Präsenz von Frauen kann auch eine Scheinbeteiligung in weiterhin patriarchalen Machtstrukturen sein. Erfolge hinsichtlich der Gleichberechtigung von Frauen in politischen Strukturen müssen nicht mit einem Demokratiegewinn einhergehen, und sie dürfen nicht mit diesem verwechselt werden.
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