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Andreas Bohne

Praxis des Ignorierens aufgebrochen?

In der Klage namibischer Gruppen der OvaHerero und Nama gegen die Bundesregierung ist von einem kleinen Fortschritt die Rede. Erstmals entsandte die Bundesregierung zur Anhörung Ende Januar 2018 einen Anwalt.

"Breaktrough!". Esther Muinjague nannte die jüngste Entwicklung einen "Durchbruch". Was war passiert? Am 25. Januar 2018 fand in New York die dritte Runde in dem juristischen Verfahren zwischen VertreterInnen der OvaHerero und Nama und der Bundesregierung statt. Erstmalig jedoch entsandte die deutsche Regierung mit Jeffrey Harris einen US-amerikanischen Anwalt zur Anhörung vor das Bundesgericht. Bisher hatte sich die Bundesregierung geweigert, an den Verhandlungstagen im vergangenen Juni und Oktober zu erscheinen oder überhaupt die Klage entgegenzunehmen. Das vorgebrachte Hauptargument bezieht sich auf die "Staatenimmunität", dementsprechend ein souveräner Staat nicht einer Gerichtsbarkeit in einem anderen Staat unterliegt. Wenn es eine Klage gäbe, dann müsse ein solches juristisches Verfahren in Deutschland zu führen sein. Dass die Bundesregierung jedoch diesmal durch einen Anwalt vertreten war, hat ihre Ursache in der Drohung der zuständigen Richterin Laura Swain. Sie betonte, notfalls die Anhörung auch ohne Teilnahme eines deutschen Vertreters durchzuführen.

Praxis des Ignorierens

Ferner scheint es, dass die Praxis des "Ignorierens" nicht mehr unumstritten ist. Sonst hätte Deutschland wohl nicht in einem von Anwalt vorgelegten Schreiben vom 12. Januar 2018 an das New Yorker Gericht die Einstellung des Verfahrens beantragt.

Die juristische Auseinandersetzung ist nur ein Teil in der Aufarbeitung dieses Kapitels der deutschen Kolonialgeschichte. Neben zivilgesellschaftlichen Aktivitäten und Kampagnen von Gruppen aus Namibia, der namibischen Diaspora und in Deutschland sowie einer Vielzahl parlamentarischer Aktivitäten, findet seit 2015 ein politischer Dialogprozess statt. Mit Ruprecht Polenz und Zed Ngavirue wurden zwei Sonderunterhändler benannt. In den Gesprächen geht es um die Anerkennung des Völkermordes, eine Entschuldigung und finanzielle Entschädigungen. Also weniger um das "Was", als um das "Wie" so scheint es. Sowohl der langsame Fortschritt und die unzureichenden Informationen als auch die ständige Ablehnung, den Dialog unter Einbeziehung der namibischen Opfergruppen zu einem Trialog zu erweitern, waren Grund der Sammelklage.

Wie weiter?

Auf juristischer Ebene sind die nächsten Wegmarken gesetzt. Bis zum 9. Februar 2018 kann der deutsche Rechtsvertreter seine Argumente vorlegen, auf die wiederum der Anwalt der namibischen VertreterInnen, Kenneth McCallion, reagieren kann. Am 3. Mai 2018 geht es um die Klärung, ob die Klage zugelassen wird.

Beobachter sprechen zunehmend einen diskursiven Rückschritt. Auch wenn Ruprecht Polenz nicht müde wird, von Völkermord zu reden, finden sich in anderen Äußerungen zunehmend das Wort "Gräueltaten" (atrocities). Ähnlich wie "Kolonialkrieg" oder "Krieg mit genozidalen Absichten" wird damit ein Begriff zunehmend platziert, der - entgegen "Völkermord" - juristisch nicht vorhanden ist.

Auch wenn die Sammelklage nicht in eine juristische Auseinandersetzung münden sollte, haben die VertreterInnen der OvaHerero und Nama dennoch erreicht, dass Thema auf der politischen Agenda und medialen Berichterstattung wiederholt platziert zu haben. Ebenso spannend erscheint die Frage, ob der .Aussöhnungsprozess mit den Opfergruppen der OvaHerero und Nama in den gegenwärtigen Gesprächen zu einer erneuten möglichen Auflage der Großen .Koalition eine Rolle spielt. In dem Sondierungspapier heißt es, dass "Zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland gehört die Aufarbeitung der NS-Geschichte und der SED-Diktatur, der deutschen Kolonialgeschichte, aber auch positive Momente unserer Demokratiegeschichte". Ob es expliziter geht, wird sich zeigen.

Andreas Bohne ist Mitarbeiter im Afrikareferat der Rosa-Luxemburg-Stiftung

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Wichtiger Hinweis: Namentlich gezeichnete Beiträge geben die persönliche Meinung der Autorin bzw. des Autoren wieder.